EU-Datenschutzgrundverordnung

Die neue EU Datenschutzgrundverordnung 2018

Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-DSGVO ( Datenschutzgrundverordnung ) in Kraft. Sowohl für Unternehmen so wie auch für Privatpersonen bringt sie viele Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage mit sich. Unternehmen haben nicht mehr viel Zeit, um die vielen Neuerungen im Vergleich zum bisherigen BDSG ( Bundesdatenschutzgesetz ) umzusetzen. Es ist jedoch wichtig, sich bereits jetzt damit auseinanderzusetzen und sich rechtlich beraten zu lassen. Denn für die verspätete Umsetzung der neuen Vorgaben drohen sehr hohe Bußgelder.

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Durch das neue EU-Recht werden unmittelbar beide bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG), auf der das Bundesdatenschutzgesetz basiert, abgelöst. Weiterlesen